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Rechtsanwalt hilft beim neuen Unterhaltsrecht

Zum 1. Januar 2008 tritt ein neues Unterhaltsrecht in Kraft, das gravierende Änderungen bringt. So wird der Kindesunterhalt in Zukunft stets Vorrang vor anderen Unterhaltsansprüchen haben.Die Dauer der Unterhaltsansprüche für die Betreuung von ehelichen und nichtehelichen Kindern wird angeglichen. Im Weiteren wird die nacheheliche Eigenverantwortung gestärkt, so dass nacheheliche Unterhaltsansprüche begrenzt werden.


Eingestellt am 16.11.2007 von B.Schubert , letzte Änderung: 16.11.2007
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